Schützen Sie Ihr Zuhause und Ihre Solaranlage mit einer Wohngebäudeversicherung
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Die Wohngebäudeversicherung
Ihr Zuhause ist mehr als nur ein Gebäude – es ist Ihr Rückzugsort, Ihr Lebensmittelpunkt und Ihr wertvollster Besitz. Doch viele Gefahren können unerwartet eintreten und Ihr Eigenheim, einschließlich Ihrer Solaranlage, gefährden. Genau deshalb ist eine Wohngebäudeversicherung so wichtig. Hier erfahren Sie, warum Sie nicht darauf verzichten sollten.
Wovor schützt Sie eine Wohngebäudeversicherung?
Unwetter, Brände, Einbrüche – die Liste potenzieller Risiken ist lang. Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz vor Schäden, die Ihr Zuhause und Ihre Finanzen bedrohen können, einschließlich Ihrer Solaranlage. Dazu gehören:
- Feuerschäden: Ob durch einen Kurzschluss oder eine Kerze, Brände können katastrophale Schäden anrichten, einschließlich Schäden an Ihrer Solaranlage. Ihre Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau, auch der Solaranlage.
- Sturmschäden: Starke Winde, Hagel oder Überschwemmungen können Ihr Haus und Ihre Solaranlage beschädigen. Mit der Versicherung sind Sie abgesichert.
- Wasserschäden: Egal, ob ein Rohrbruch oder ein Wasserschaden durch Starkregen – Ihre Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Zuhause und Ihre Solaranlage.
- Einbruch und Vandalismus: Wenn Unbefugte Ihr Zuhause betreten und Schaden anrichten, sind Sie finanziell abgesichert, einschließlich möglicher Schäden an Ihrer Solaranlage.
Wohngebäudeversicherungen sind vielfältig und bieten unterschiedliche Deckungsoptionen, die auch Ihre Solaranlage einschließen können. Es ist wichtig, den richtigen Tarif für Ihre Bedürfnisse zu wählen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, den passenden Schutz für Ihr Zuhause und Ihre Solaranlage zu finden.
Warum Sie einen Versicherungsvergleich durchführen sollten
Es gibt viele Versicherungsanbieter und noch mehr Tarife, die auch Ihre Solaranlage berücksichtigen können. Wie können Sie sicherstellen, dass Sie den besten Schutz zum besten Preis erhalten? Ein Versicherungsvergleich ist der Schlüssel. Mit einem Klick auf unseren Terminbutton erhalten Sie Zugang zu unserer Expertise und unserem Netzwerk, um die besten Angebote zu vergleichen und sicherzustellen, dass auch Ihre Solaranlage angemessen geschützt ist.
Ihr Zuhause und Ihre Solaranlage verdienen den besten Schutz. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Klicken Sie jetzt auf den Terminbutton, um einen unverbindlichen Versicherungsvergleich zu starten und Ihr Zuhause sowie Ihre Solaranlage zu sichern.
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!
Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.
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Schadenbeispiele aus der Praxis
Innerhalb von Sekunden
Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.
Dunkle Flecken
An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde,mussten zunächst dieWände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.
Hagelschlag
Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.
Orkan Kyrill
Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.
1,20m – Hochwasser
Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Grundsätzlich nicht versichert:
Vorsatz sind Schäden durch folgende Ursachen:
- grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
- Krieg
- Kernenergie
In der Feuerversicherung:
- Schäden durch Erdbeben
- Nutzwärmeschäden, Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
In der Elementarschadenversicherung :
- Schäden durch Sturmflut
Wissenswertes
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
• Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
• Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Glasversicherung Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.