Die KFZ-Versicherung für Exoten

Weil das Besondere nun mal nicht alltäglich ist, ist es doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Verkehrsunfall und Leasingbank

Herr Dr. Renz erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er den Leasingvertrag für seinen Maserati Quattroporte unterschrieb. Zwei Jahre später erwachte er schmerzhaft aus diesem Traum, als ihm nachts auf der Autobahn ein Reh begegnete, das sich dorthin verirrt hatte. Nach der Kollision mit dem Tier schleuderte der Wagen und prallte zwischen den Leitplanken hin und her, bis er endlich zum Stillstand kam. Der seitens der Kaskoversicherung beauftragte Gutachter stellte fest: wirtschaftlicher Totalschaden. Der Versicherer erstattete einen Zeitwert von 80.000 Euro an die Leasingbank, bei der jedoch noch ein Restleasingwert von 100.000 Euro steht. Die Bank fordert die Differenz ein. Mit einer GAP-Deckung wäre der Anspruch der Bank vom Versicherer vollständig ausgeglichen worden.

Auf den Hund gekommen

Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van der Haardt und ihren Tesla Roadster angenehm sonnig. Die Freunde trübte sich drastisch, als sie einen kleinen Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling auftauchte. Trotz geistesgegenwärtiger Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht mehr verhindern. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 10.000 Euro, ein Besitzer des Hundes hat sich nicht ausmachen lassen – und die Teilkasko zahlt keinen Cent, da bei diesem Versicherer nur Schäden mit Haarwild gemäß deutschem Jagdrecht gedeckt sind.

Einbruch

Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im Urlaub. Der Bugatti Veyron ist vermeintlich sicher in der hauseigenen Garage untergebracht. Einbrecher steigen in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein und entwenden diverse Wertgegenstände. Durch eine seitliche Zugangstür brechen sie auch in die Garage ein. Der Spurensicherung der Polizei nach müssen sie versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor zu öffnen, was jedoch beides misslang. Ihren mutmaßlichen Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus. Abgetretene Seitenspiegel, zertrümmerte Scheiben und mehrere in den Lack gekratzte, unanständige Wörter summieren sich zu einer stattlichen Gesamtschadensumme. Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden auf.

Vom Hänger gesprungen

Der Zahnarzt Dr. Johnson wollte mit seiner Frau deren Bruder in Dänemark besuchen. Die Reise unternahmen sie mit ihrem großen Wohnmobil. Um im Land etwas unkomplizierter mobil sein zu können, nehmen sie ihren Aston Martin „huckepack“ auf dem Anhänger mit. Auf halber Strecke war Frau Johnson gezwungen scharf zu bremsen, um das Auffahren auf einen einscherenden Wagen zu verhindern. Der Aston war dummerweise nur im Vorderbereich mit Gurten verzurrt. Durch das Bremsmanöver „hüpfte“ dieser ein Stück nach vorne auf die Kurbel des Anhängers. Dabei wurden einige Teile am Unterbau des Fahrzeugs beschädigt. Die Kaskoversicherung der Johnsons kam für den Schaden auf, da auf eine entsprechende Deckung geachtet wurde.

Abgestellt

Herr Weber fährt seinen Rolls-Royce Corniche nur, wenn er Urlaub hat. Für den Alltag ist ihm der Wagen zu schade, da kann er ihn nicht richtig genießen. Das Fahrzeug ist daher die meiste Zeit des Jahres abgemeldet in seiner Garage abgestellt. Durch ein heftiges Unwetter wird in einem Jahr das Dach der Garage teilweise abgedeckt. Teile davon stürzen auf den Wagen und verursachen Dellen und Kratzer im Lack. Ein Ziegel durchschlägt sogar das Verdeck. Obwohl zum Schadenzeitpunkt keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden – der Wagen war ja abgemeldet – übernimmt Herrn Webers Versicherung den Schaden. Der kostenlosen Ruheversicherung sei Dank.

 

Für wen ist die Versicherung?

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:

  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:

  • Fahrerschutzversicherung
  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschadenschutz
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Allgefahrendeckung: Es handelt sich um eine Erweiterung der
    • Vollkasko. Alles ist versichert, bis auf definierte Ausschlüsse, z. B. Transportschäden.
    • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
    • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
    • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der             Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebsund Motorschäden

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt meistens innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.

 

 

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Regel pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind meist auf 15 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

 

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall übernommen?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

 

 

 

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