Die Unfallversicherung

Wenn Unachtsamkeit teuer wird- Wieso sollte man eine Unfallversicherung abschließen?

Auch die Unfallversicherung zählt, wie die Privtahaftpflichtversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen. Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Die Unfallversicherung schützt Sie nach einem Unfall vor großen finanziellen Belastungen und ist somit für jede natürliche Person (z.B. Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und -männer) empfehlenswert. Teilweise gibt es bei den Versicherern Altersbeschränkungen, deshalb sollte die Unfallversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden. Für Senioren gibt es extra Senioren-Unfallversicherungen.

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Sturz von einer Leiter

Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

Fahrradunfall

Ein Kind bekam zum 5. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

Autounfall

Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000 € veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 35.000 € eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben.

Wie findet man die richtige Unfallversicherung?

Die für Sie individuell richtige Unfallversicherung richtet sich nach Ihren persönlichen Wünschen, z.B. wer oder welche Schäden mitversichert sein sollen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein persönliches Angebot.

Das Wichtigste ist die Invaliditätsleistung, also der Geldbetrag, der einmalig gezahlt wird, wenn nach einem Unfall eine anhaltende (länger als drei Jahre) Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit vorliegt. 

Je nach Versicherer werden eine Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen angeboten. Die teuersten Tarife bieten jedoch nicht immer den besten Versicherungsschutz. Die wichtigen Unterschiede finden sich in der Versicherungssumme (Summe, die nach einem Unfall einmalig gezahlt),  der Progression (erhöht die Grundsumme je nach vereinbarten Wert), der Gliedertaxe (Anteil der Versicherungssumme, der im Unfall gezahlt wird, auch Invaliditätsgrad),  Unfallrente (Beitrag, der nach dem Unfall monatlich bis zum Lebensende gezahlt wird). Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass sie nach einem Unfall alle benötigten Umbaukosten und andere Folgekosten begleichen kann, aber mindestens drei Jahresbruttogehälter. Die Unfallrente sollte mindestens 500€-1000€ betragen, um laufende Kosten zu decken.

Auch die Frage, wer mitversichert ist richtet sich nach dem gewählten Tarif.  So können Sie einen Single-Tarif (Versicherungsschutz ausschließlich für den Versicherungsnehmer) oder eine Familienversicherung (Versicherungsschutz für Partner/in und Kinder, ggf. pflegebedürftige Angehörige, Au-pairs/Austauschschüler, Eltern und Großeltern) wählen. 

Beim Abschluss wird das Risikoniveau je nach Berufsgruppe definiert. Grundsätzlich wird in zwei Gefahrengruppen unterscheiden: Gefahrengruppe A (Bürotätigkeit / keine physische Tätigkeit) und Gefahrengruppe B (handwerklich / Physische Tätigkeit). Einige Versicherer bieten für sehr risikoreiche Berufe verlangen einen speziellen Tarif an. 

Was zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich übernimmt die Unfallversicherung die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den. Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Was übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt ausschließlich Leistungen zur Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und Pflegebedürftigkeit bei Wegeunfällen und Unfälle auf der Arbeit/ in Betreuungsstätten. 

Die private Unfallversicherung übernimmt grundsätzlich folgende Leistungen

  • Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
  • Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
  • Verschiedene Tagesgelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt. Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden). Unfall-Krankentagegeld Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
  • Unfallrente: Unfallrente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
  • Übergangsleistung: Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich, wie Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze und kosmetische Operationen.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die private Unfallversicherung nicht zahlt:

  • Unfälle durch psychische Krankheiten
  • Unfälle durch vorsätzliche Straftaten
  • Unfälle durch Drogen- und ALkoholkonsum
  • Unfälle als Folge von (Bürger-) Krieg und Kernenergoe
  • Unfälle mit Schäden an Dritten (hier haftet die Privathaftpflichtversicherung)
  • Invalidität durch Krankheiten
  • Selbstmordversuche und Suizid
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Unfall während einer Straftat

Außerdem werden teilweise bestimmte Risiken ausgeschlossen, wie zum Beispiel Risiken durch gefährliche Berufe oder Hobbies.

Wie viel kostet eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung kann bereits ab unter 10€ im Monat abgeschlossen werden. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Anzahl versicherter Personen und inbegriffenen Zusatzleistungen.

Häufig gestellte Fragen

Die für Sie beste Unfallversicherung richtet sich nach Ihren persönlichen Ansprüchen und Wünschen. Für ein individuelles Angebot vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin

Die günstigsten Unfallversicherungen beginnen ab wenigen Euros im Monat, jedoch bieten diese Versicherungen keinen umfassenden Versicherungsschutz.

Solange die Verletzung nicht fahrlässig erfolgt, übernimmt die Unfallversicherung den Schaden.

Einige Leistungen können durch bereits abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sein. Wir prüfen das gerne für Sie und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie perfekte Versicherung.

Im Schadensfall könne die Kosten nach einem Unfall schnell im mehrstelligen Tausenderbereich liegen, deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll eine Unfallversicherung abzuschließen, das Sie sonst mit Ihrem Privatvermögen für die Kosten aufkommen müssen.

Die private Unfallversicherung leistet auch bei Arbeitsunfällen, sodass Sie in diesem Fall Leistungen von der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

Nein, aber die Unfallversicherung kann in Kombination mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung abgeschlossen werden. Hier legt die Unfallversicherung einen Teil Ihrer Beiträge auf die Seite und zahlt Ihnen diese inklusive Zinsen zurück.

Ja, eine Unfallversicherung zahlt den Rückkaufwert aus, wenn die Versicherung vom Versicherungsnehmer vor Laufzeitende gekündigt wird. Dies geht jedoch nur, wenn eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen wurde. 

Nein, die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallfestgestellt und durch einen Arzt belegt werden. Danach hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch mehr auf Leistungen.

Nein, nach einem Unfall können die Kosten für Invidalitätsbehandlungen schnell in den mehrstelligen Tausenderbereich schießen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahl nur in ausgewählten Fällen und leistet keinen umfassenden Schutz.

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