• Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
• Sengschäden, Überspannungsschäden (In der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (In der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (In der Leitungswasserversicherung)
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (In der Sturmversicherung)
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (In der Elementarschadenversicherung)
Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch je nach Anbieter auch versicherbar.