Die Sterbegeldversicherung

Vorsorge treffen

Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen. 

Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr. 

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie vorher eine Sterbegeldversicherung abschließen.

 

 

Mit welchen Kosten ist zu rechnen

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen. 

 

 

 

Was passiert im Leistungsfall?

Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt. 

Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen übernimmt später die Organisation. Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen. 

Je nach gewünschter Ausführung sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie auch die Inflation bei Ihrer Absicherung. 

 

 

 

 

Was ist versichert?

Versichert ist das gesamte Montageobjekt – das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. – ggf. durch gesonderte Vereinbarungen auch die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem können auch „fremde“ Sachen mitversichert werden.

 

Was sollten Sie sonst noch wissen?

  • Je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 20.000 € absicherbar. 

  • Ebenfalls anbieterabhängig ist das versicherbare Eintrittsalter. Häufig ist ein Abschluss von 45 bis 75 Jahre möglich. Versicherung gegen Einmalbeitrag können oftmals auch noch mit 80 Jahren abgeschlossen werden. 

  • Der Versicherungsschutz ist lebenslang. 

  • Die Dauer der Beitragszahlung kann variieren (z.B. 10 Jahre lang oder lebenslang). 

  • Es werden auch Tarife gegen Einmalbeitrag angeboten; Sie können z. B. eine abgelaufene Lebensversicherung anlegen. 

  • Durch die nicht garantierten Überschüsse erhöht sich die vereinbarte Leistung oder die Überschüsse werden herangezogen, um den Zahlbeitrag zu reduzieren. 

Der Versicherungsschutz wird meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Dafür sind Wartezeiten zu berücksichtigen. D.h. tritt der Trauerfall innerhalb der Wartezeiten ein, wird ein geringerer Betrag ausgezahlt. Bei Unfalltod gibt es aber i.d.R. die volle Leistung. Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag entfallen die Wartezeiten. 

 

Scroll to Top
Cookie Consent mit Real Cookie Banner