Die Pflegezusatzversicherung

Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,7 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (auch z. B. Immobilien) für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer! 

 

Für wen ist die Versicherung?

 Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte. 

 

 

Was ist versicherbar?

Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich: 

Pflegetagesgeld

Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade). 

 

Pflegekostenversicherung

 

Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst. 

 

 

Pflegerenten

 

Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit 

einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten. 

 

Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann. 

 

Beispiele aus der Praxis

Pflegeheim

Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause und konnte nicht mehr alleine aufstehen. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wird klar, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da die Kinder von Frau K. alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und die Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für die Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen. 

 

Schlaganfall

Herr M. ist 45 Jahre alt und hat vor Kurzem einen Schlaganfall erlitten. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird der Familienvater ein Pflegefall bleiben. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. So ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar. 

 

 

Leistungsbeispiele

Beispiel: Die Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst

 

Pflegegrad 1 

Pflegegrad 2 

Pflegegrad 3 

Pflegegrad 4 

Pflegegrad 5 

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung 

0€ 

689 € 

1.298 € 

1.612 € 

1.995 € 

 

 

Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125 € (§ 45b SGB XI) – gilt für Pflegegrad 1-5

 

Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt. Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer…) zu berücksichtigen. Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige. Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125€ (§45b SGB XI)

Leistungsbeispiel

Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 1.565,25 €. Von ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung erhält sie einen Beitrag in Höhe von 1.298 €. In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 267,21 €, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss.


Beispiel: Die Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim 

 

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Durchschnittliche Kosten pro Monat*

2.068,86 €

2.487,82 €

2.979,82 €

3.492,82 €

3.722,82 €

Leistungen aus der gesetzli- chen Pflegeversicherung

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Eigenleistung durch den Versi- cherten

1.943,86 €

1.717,82 €

1.717,82 €

1.717,82 €

1.717,82 €

 

* beispielhaft für ein Pflegeheim in Bayern (96123 Litzendorf)  

Wie berechnet sich die Prämie?

Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt: 

• Höhe der Absicherung

• Eintrittsalter 

• Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages

 

 

Wie erfolgt in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Einstufung in einen Pflegegrad?

Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest.

 

Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden: 

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 

 

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Bei der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich der Versicherer bei der Einstufung in einen Pflegegrad entweder nach dem MDK oder er legt seine eigenen Kriterien zugrunde. 

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege und vollstationärer Pflege. Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt. 

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

 

 

2017 

Pflegegrad 1 

Pflegegrad 2 

Pflegegrad 3 

Pflegegrad 4 

Pflegegrad 5 

Häusliche Pflege durch Angehörige monatlich 

0€ 

316 € 

545 € 

728 € 

901 € 

Häusliche Pflege durch Pflegedienst monatlich 

0€ 

689 € 

1.298 € 

1.612 € 

1.995 € 

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim monatlich 

125 € 

770 € 

1.262 € 

1.775 € 

2.005 € 

 

 Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125 € (§ 45b SGB XI) – gilt für Pflegegrad 1-5

 

 

 

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