Die Grundfähigkeitsabsicherung

Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man viele Wege einschlagen. Der Königsweg dabei ist und bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem umfangreichsten Schutz, d. h. mit den meisten Leistungsauslösern. Entsprechend wirkt sich dies vor allem bei körperlich Tätigen auf den Beitrag aus. Auch kann der reine Begriff „Berufsunfähigkeit“ zu abstrakt wirken – oder man kann sich bei der eigenen Tätigkeit einfach kein Szenario vorstellen, das es verhindert, weiterhin arbeiten zu können. Die Grundfähigkeitsabsicherung bietet einen einfach nachvollziehbaren Schutz, wenn Ihr Körper zu bestimmten Dingen nicht mehr in der Lage ist. Beispielsweise nicht mehr laufen oder nicht mehr sprechen zu können – egal ob durch Unfall oder Krankheit – dürfte sicher für jeden vorstellbar sein – inkl. der Konsequenzen für den eigenen Alltag.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Ein Mann reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken abwärts gelähmt. Nicht mehr laufen zu können zählt zu den abgesicherten Grundfähigkeiten seines Vertrags. Bis zum vereinbarten Vertragsende erhält er nun eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 €, von der er größtenteils lebt.

Ein Kind besucht Freunde und spielt mit diesen im Garten. Da kommen sie auf die Idee, als Mutprobe von einem Baum in den naheliegenden Pool zu springen. Das Kind schlägt bei seinem Versuch so unglücklich mit dem Kopf am Beckenrand auf, dass es bewusstlos im Pool treibt. Erst nach Minuten können die Gastgebereltern es aus dem Schwimmbecken bergen. Da hat der Sauerstoffmangel aber bereits eine stärkere Hirnschädigung verursacht. Das Kind leidet dauerhaft unter Problemen bei der Orientierung, hat Gedächtnisschwächen und kann sich nicht mehr verständlich artikulieren. Die Kosten für die nötige Betreuung können aus der monatlichen Rente der Grundfähigkeitsversicherung beglichen werden.

Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen.

Bereits während der Ausbildung wird bei einer jungen Frau Multiple Sklerose diagnostiziert. Damit sind alle Türen für eine umfangreiche Arbeitskraftabsicherung verschlossen. Ihre Eltern hatten glücklicherweise bereits zu ihrem Schuleintritt eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese leistet dann auch die vereinbarte Monatsrente, als der jungen Frau mit 26 Jahren durch einen weiteren Krankheitsschub die versicherten Fähigkeiten Autofahrenkönnen, Gehen, Treppensteigen und Stehen abhanden kommen.

Für wen ist die Versicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Personen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg BU“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Personen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht versichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.

Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eines Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden könnten.


Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen, die durch den Verlust von Grundfähigkeiten zu erwarten sind, – egal ob Einkommensverlust, Kosten für Betreuung, Haushaltshilfen etc. Je nach Tarif steht ein fest definierter Katalog von abgesicherten Grundfähigkeiten fest. Je nach Tarif genügt eine oder die Kombination aus mehreren dieser Fähigkeiten, um den Leistungsfall auszulösen. Die Grundunfähigkeitsversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

 Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

Nicht versichert sind:

  • Berufsunfähigkeit

  • Erwerbsunfähigkeit

     

 

 

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