Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar sind
• Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
• Welpen
Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung • Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter).
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Die Schäden werden deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten übernommen.