Die Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Ein Beispiel 

Das mittelständische Unternehmen Eisenherz stellt in der Massenproduktion Schrauben, Nägel und andere Draht- oder Metallstifte her und liefert diese an Kunden des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes aus. Das Unternehmen Möbeling produziert serienmäßig Schränke und Regale. Die Unternehmen Eisenherz und Möbeling haben einen Lieferantenvertrag. Eisenherz liefert regelmäßig Schrauben und Nägel an Möbeling. Firma Möbeling gibt eines Tages die Insolvenz und die absolute Zahlungsunfähigkeit bekannt. Firma Eisenherz hat aber die nächste Lieferung schon hergestellt und auf den Weg gebracht. Damit die Forderung, also die Rechnung der Firma Eisenherz an die Firma Möbeling, nicht uneinbringbar wird und Firma Eisenherz somit einen erheblichen Vermögensschaden erleidet, tritt die Forderungsausfallversicherung ein. Diese übernimmt den Ausfall dieser Forderung und sichert so den Ertrag der Firma Eisenherz.

 

Für wen ist die Versicherung?

Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- u. mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Was ist versichert?

Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privatund Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverspätung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist.

Welche Zusatzleistungen werden geboten?

Folgende Zusatzleistungen werden geboten:

  • Kreditprüfung (Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung)
  • Rechtsschutzfunktion (Übernahme der Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht. Auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.)
  • Forderungsmanagement

Was ist nicht versichert?

Folgendes ist nicht versichert:

  • Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie juristischen Personen des öffentl. Rechts
  • Fälligkeits-, oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Kursverluste, Vertragsstrafen, Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus      ungerechtfertiger Bereicherung
  • Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, Steuern, Zölle oder sonst. Kosten
  • Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von bewegl. und unbewegl. Gegenständen (z.B. Miete, Leasing, Leihe, Pacht)
  • Provisions- u. Courtageforderungen
  • Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution, Streik, Beschlagnahmung, Behinderung des Waren- u. Zahlungsverkehrs durch    Behörden oder staatl. Institutionen
  • Naturkatastrophen
  • Kernenergie
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