Die Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Phishing

Ein Unternehmen, welches im Baugewerbe tätig ist, nutzt als Informations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E-Mailprogramm. Kriminelle haben sich dies zu Nutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.

  

Unterschlagung

Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolge. Da ihre Kasse immer „stimmte“, wurde der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision flog dann jedoch alles auf.

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?

Für Unternehmen aller Art.

 

Was ist versichert?

 Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen.

 

Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat, sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.

 

Was ist nicht versichert?

 • Aufwendungen für Personenschäden 

• Schäden, die anderweitig versichert werden können

 

• Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Sollund Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.

 

• Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)

 

• Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion

 

• Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte bekannt sind

 

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