Die Umweltschadenversicherung

Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt ist auch für weitere Generationen wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz- und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Thema Umweltschaden daher nicht leichtfertig abtun. Hier lauert ein enormes Gefahrenpotential für die Existenz Ihrer Firma!

Schadenbeispiele aus der Praxis

 Salzwasser aus der Delphinlagune

Mitte 2012 stellte die Tierschutzorganisation PETA Strafanzeige gegen den Nürnberger Zoo. Überschwappendes Wasser aus der Delphinlagune war über einen Auffangbehälter ausgetreten und im angrenzenden Waldboden (Stadtwald) versickert. Der Chloridgehalt des Wassers sei mit 280 mg je Liter ausreichend für eine dauerhafte Schädigung der Flora. Der Umfang der Schädigung konnte zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht exakt festgestellt werden. Fest stand, dass zwei große Eichen (geschützte Art) betroffen sind. Die Zooleitung konnte mit dem zuständigen Umweltamt verschiedene Maßnahmen vereinbaren, um Auflagen und Kosten zu vermeiden. So wurde beispielsweise der Waldboden mit Süßwasser gespült, um die Chloridbelastung zu vermindern. Wasser aus dem Auffangbecken wird nun in den Kanal geleitet. Auch bauliche Maßnahmen zur endgültigen Lösung des Problems wurden vereinbart. Zu den insgesamt angefallenen Kosten wurde keine Aussage getroffen.

  


100 Hamster für 2 Millionen Euro


Eine Population von geschützten Feldhamstern geht nach dem Brand eines Betriebs der Kunststoffindustrie durch kontaminiertes Löschwasser zum größten Teil ein. Das zuständige Umweltamt ordnet die Umsiedlung der restlichen Hamsterpopulation in ein anderes Gebiet an. Neben der reinen Umsiedlung fallen auch noch zusätzliche Kosten durch Kauf bzw. Bereitstellung eines neuen Areals, Schaffung eines feldhamsterspezifischen Ersatz-Biotopverbundes, Verzögerung der Umsiedlung aufgrund Winterschlaf oder Trächtigkeit der Weibchen und die wissenschaftliche Begleitung an. Die Gesamtkosten summieren sich auf fast 2 Millionen Euro.

 

 

Biogasanlage läuft aus 


Im April 2012 liefen durch einen Defekt an einer Biogasanlage fast 7.000 Liter Gülle in den Fluss Pilsach bei Neumarkt in der Oberpfalz. Der Schaden wurde durch eine Pumpe verursacht, die wegen eines Defektes nicht automatisch abschaltete. Die Verunreinigung führte zu einem vorübergehenden Sauerstoffmangel im Wasser, der einen Großteil der Lebewesen im Fluss tötete. Darunter allein mehr als 3.700 Fische, unter denen sich auch die bedrohten Arten Bachneunauge und Bachforelle befand. Alleine für die Neuansiedlung der Bachforelle werden 30.000 Euro veranschlagt.


Hintergrund

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren (USchadG).

 

 

• Ein Umweltschaden ist eine Schädigung von geschützten Tierarten (z.B. Biber, Mopsfledermaus, Laubfrosch, Zauneidechse, Flussmuschel, usw.)

 

• geschützten Pflanzen (z.B. Frauenschuh, einfacher Rautenfarn, usw.)

 

• geschützten Lebensräumen (Natura 2000 Gebiete, Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, usw.)

 

• Gewässern (insbesondere Wasserschutzgebiete) und des Bodens

 

Insgesamt steht gut 13 % der Fläche Deutschlands unter Schutz, weshalb fast 98 % aller Betriebe weniger als 10 km und ca. 67 % weniger als 2,5 km von einem Schutzgebiet entfernt angesiedelt sind.

 

Ist ein Umweltschaden durch den Betrieb entstanden, werden dem Unternehmen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auferlegt: neben der Neuansiedlung von geschützten Arten kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet. Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand wieder hergestellt werden.

 

Abgesehen von den Sanierungsmaßnahmen ist ein Umweltschaden auch immer mit hohen Gutachterkosten verbunden. Immerhin müssen der Urzustand, der Schaden und auch die Entwicklung der Sanierung über mehrere Jahre geprüft werden.

 

Was ist versichert?

 Versichert ist – je nach Umfang des Vertrags – die gesetzliche Haftpflicht für ökologische Schäden an Flora und Fauna gem. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden. Das Gesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor – und dies sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden.

 

 

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Es liegt eine Umwelteinwirkung vor, wenn sich Stoffe, Erschütte- rungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder son- stige Erscheinungen über Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet ha- ben. Dies gilt ebenfalls für ein von einem Betrieb auf ein Nachbarhaus übergreifendes Feuer. Die Umweltschadenversicherung erstreckt sich in ihrem Leistungsumfang (abhängig vom vereinbarten Umfang bzw. Baustein) auf die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen infolge eines Umweltschadens. Der Schaden muss direkt durch die Tätigkeit eines Betriebs entstanden sein, bzw. muss dieser die unmittelbare Gefahr für den Umweltschaden verursacht haben.

Beide Versicherungssparten leisten auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die an Ihr Unternehmen gestellt werden.

 

Wo gilt die Versicherung?

Die Umweltschadenversicherung leistet für Schäden durch im Inland betriebene Anlagen oder Tätigkeiten. Für Anlagen oder Tätigkeiten im Ausland, muss gesonderter Versicherungsschutz beantragt werden. Dies gilt auch für Anlagen oder Teile, die ersichtlich ins Ausland geliefert werden.

 

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

 

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche

• Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Abgrenzung Umwelthaftpflicht-/ Umweltschadenversicherung

In welchen Fällen welche Deckung nötig ist, zeigt das nachfolgende Beispiel:

 

Die Filter der Abgasanlage einer Fabrik sind defekt, wodurch Giftstoffe freigesetzt werden. Der giftige Qualm setzt sich u. a. auf einem Bauernhaus ab, dessen Fassade und Dach dadurch schwarz gesprenkelt werden. Die Giftstoffe ziehen auch in einen Stall und töten zwei Jungschweine. Auch in eine nahegelegene Höhle zieht der Qualm, wo ein großer Teil einer dort lebenden Fledermauspopulation erstickt. Umweltschützer organisieren eine Umsiedlung der verbleibenden Tiere, da die Höhle kontaminiert ist.

 

Umwelthaftpflichtversicherung (bei Sachschäden durch Umwelteinwirkung), weil hier ein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Gebäude und Tiere gehören jemandem, den es nun zu entschädigen gilt. Mit Erstattung von Reinigungs- und Dekontaminationskosten und dem Marktwert der Schweine ist der Schadensfall abschließend abgegolten.

 

Umweltschadenversicherung (bei Schäden an der Umwelt), weil hier kein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht, sondern ein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Die Fledermäuse gehören niemandem, Ziel der Bemühungen ist der Erhalt der Population einer geschützten Art. Ob dies mit den ersten Bemühungen gelingt, wird sich erst zeigen. Ggf. fallen weitere Kosten an. Auch die Dekontaminationskosten müssen hier dazu führen, dass die Höhle wieder der Lebensraum für Flora und Fauna wird, die sie vor dem Schaden war.

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