Senioren-Unfallversicherung

Senioren-Unfallversicherung

Die rüstigen Rentner der Generation 65 plus sind gerne sportlich aktiv. Ob Radfahren, Wandern oder Reisen – das Leben wird in vollen Zügen genossen. Wer jedoch viel unterwegs ist, hat auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Und besonders mit zunehmendem Alter lässt das Reaktions- und Koordinationsvermögen nach. Gut also, wenn hier eine umfassende finanzielle Absicherung gegen die Folgen von schwerwiegenden Unfällen besteht.

Mit dem Austritt aus dem Arbeitsleben erlischt auch die gesetzliche Unfallversicherung; zudem sei erwähnt, dass sich über zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt ereignen.

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Fahrradunfall

Ein Seniorenehepaar unternahm an einem sonnigen Tag eine Radtour. Die Dame übersah beim Abbiegen ein parkendes Fahrzeug. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog sie sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war ihr Antlitz durch die Narben stark entstellt. Da eine OP aus rein medizinischen Gründen nicht angemessen erschien, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Seniorenunfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation in Höhe von 4300 Euro.

Sturz von der Leiter

Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Rückenverletzung. Seitdem ist er vom Becken abwärts gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert.

Autounfall

Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten für die Reha belasteten den Etat der Familie immens. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung der Türen und die Installation eines Treppenlifts werden 40 000 Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines umgebauten, auf seine Behinderung angepassten Pkw müssen nochmals 35 000 Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hat, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht.

Unfall mit Todesfolge 

Frau S. wollte eine Glühbirne auswechseln. Dabei stellte sie sich auf einen kleinen Hocker, um an die an der Decke angebrachte Lampe zu gelangen. Aus Unachtsamkeit verfehlte sie beim Ausbalancieren den Hocker und stürzte dabei unglücklich zu Boden. Beim Aufprall mit dem Kopf wurde Frau S. bewusstlos. Herr S. fand seine Frau und alarmierte Hilfe. Doch leider waren alle Bemühungen umsonst. Herr S. erhält die vereinbarte Todesfallleistung. So sind zumindest die Beerdigungskosten gedeckt.

 

Für wen ist die Versicherung?

Eine Seniorenunfallversicherung empfehlen wir jedem, der aus dem Berufsleben ausscheidet und ins Rentenalter eintritt, denn mit dem Ruhestand haben Sie keine gesetzliche Unfallversicherung mehr. Die Gesellschaften versichern Personen in der Regel ab 50 Jahren. Meist ist das Aufnahmealter aber auf 75 Jahre begrenzt. Jedoch gibt es mitunter auch Gesellschaften, die auf ein Aufnahmehöchstalter verzichten.

 

Welche Leistungen übernimmt die Seniorenversicherung?

 Diese spezielle Form der Absicherung ist ideal auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Sie ist eine Kombination aus Hilfe-, Pflege- und Geldleistungen.

Die wesentlichen Bausteine sind

• Hilfe- und Pflegeleistungen,

• Rentenleistungen,

• einmalige Kapitalleistung.

 

 

Leistungen, die eingeschlossen sein sollten:

• Ein Hausnotrufdienst mit einer 24-Stunden-Erreichbarkeit,

• Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen,

• Unterstützung bei Einkäufen und Besorgungen,

• Wohnungsreinigung,

• Waschen von Wäsche und Kleidung,

• Unterstützung bei der Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme sowie -ausscheidung,

• Tag- und Nachtwache nach einem Krankenhausaufenthalt bei medizinischer Notwendigkeit.

 

 

Tipp: Hilfeleistungen sollten mindestens für eine Dauer von sechs Monaten gezahlt werden.

 

 

 

Im Alter unbeschwert und sorgfrei

Sie wollen im Alter niemandem „zur Last fallen“? – Dann ist die Seniorenunfallversicherung eine echte Alternative für Sie. Ein entspanntes Leben nach einem Unfall ist hier gesichert und Sie stehen im Härtefall niemals alleine da. Nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann Ihr ganzes Leben verändern. Mit einer Seniorenunfallversicherung profitieren Sie von starken Leistungen.

 

 

Welche Hürden bringt eine Aufnahme eventuell mit sich?

Gesundheitsfragen: Natürlichen müssen Sie auch hier die eine oder andere Gesundheitsfrage beantworten. Ihre Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, um im Leistungsfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.Einige Versicherer verzichten sogar auf eine derartige Gesundheitsprüfung.

Höchstalter: Das Aufnahmealter und die Altersbegrenzung bei Vertragsabschluss werden von den Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann man von einem Aufnahmealter von 50 Jahren ausgehen; meist ist das Aufnahmehöchstalter jedoch auf 75 Jahre begrenzt. Viele Versicherer haben ein Höchstversicherungsalter von 85 Jahren festgelegt. Hat der Versicherungsnehmer dieses Alter erreicht, endet der Vertrag automatisch zu diesem Zeitpunkt. Hierbei bedarf es keiner separaten Kündigung.

Wichtig ist, dass die Verträge auch bei fortschreitendem Alter ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen fortgeführt werden.

1. Die Leistungsdauer für die Hilfeleistungen sollte mindestens sechs Monate betragen.

2. Die Versicherung sollte die Kosten für Hilfen übernehmen. Eine Beschränkung auf die reine Organisation der Hilfeleistungen ist nicht ausreichend.

3. Krankheiten wie Diabetes sowie ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder auch ein Knochenbruch sollten als Unfall gelten und versichert sein.

4. Ebenso sollte Versicherungsschutz für Unfälle, die durch die Einnahme von Medikamenten ausgelöst wurden, bestehen.

5. Eine Leistungskürzung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen sollte bei Beanspruchung von Hilfeleistungen entfallen.

6. Der Vertrag sollte möglichst ohne ein Höchstversicherungsalter sowie ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen fortgeführt werden.

 

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