Die Schulunfähigkeitsversicherung

„Mein Auto, mein Haus, meine Arbeit“: Die meisten Menschen haben ihr Auto, ihr Haus, ihren Hausrat und auch ihre Berufsunfähigkeit versichert, denn im Ernstfall soll schließlich jemand für den Schaden aufkommen. Doch wie sieht es denn beim Nachwuchs aus? Natürlich sind Ihre Kinder zu einem großen Teil über Sie mitversichert. Aber was passiert, wenn Ihr Sprössling wegen Krankheit oder Unfall die Schule für eine längere Zeit nicht besuchen kann oder sogar die Ausbildung abbrechen muss? In diesem Fall springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein, denn sie sichert die Schulunfähigkeit für Schule, Ausbildung und Studium ab.

Sichern Sie Ihre Kind so früh wie möglich gegen die Schulunfähigkeit und ihre Folgen ab. Zum einen sind auch psychische Erkrankungen vollumfänglich abgesichert und zum anderen erleichtern Sie Ihrem Kind den späteren Einstieg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier teilweise keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet oder diese vereinfacht ausfällt.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Treppensturz

Der fünfjährige Philipp verbringt eine Woche bei seiner Großmutter. Als er in Eile die Treppe hinunterwill, werden ihm die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Er stürzt und zieht sich mehrere Prellungen am Rücken und einen Unterarmbruch zu. Auch mit dem Kopf schlägt er mehrmals hart auf, sodass sich ein Gerinnsel im Gehirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – doch um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden, ist es leider zu spät. Philipp wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben, geschweige denn am Unterricht teilnehmen können. Zum Glück ist Philipp aber mit einer Schulunfähigkeitsversicherung abgesichert. Diese spendet in Hinblick auf die finanzielle Situation einen kleinen Trost.

 

 

Schlaganfall

 

Die kleine Anna kommt von der Schule nach Hause und klagt über starke Kopfschmerzen. Zudem fällt ihrer Mutter auf, dass sie sich nicht mehr normal artikulieren kann. Die Mutter fährt mit ihrer Tochter auf dem schnellsten Weg ins nächste Krankenhaus. Dort diagnostizieren die Ärzte einen Schlaganfall. Anna überlebt, hat aber seither mit dauerhaften Einschränkungen zu kämpfen. Über zwei Jahre lernt sie mit der Hilfe einer Logopädie wieder das Sprechen. Für diese Zeit kann Anna nicht die Schule besuchen. Hier springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein und zahlt die vereinbarte monatliche Rente.

 

 

Für wen ist die Versicherung?

Die Schulunfähigkeitsversicherung ist für alle Schüler ab fünf Jahren empfehlenswert.

Was ist versichert?

Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die jeweils ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, so liegt eine vollständige Schulunfähigkeit vor.

Wird Ihr Kind schulunfähig, dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente für die komplette Dauer der Schulunfähigkeit. Kann Ihr Kind nie wieder an einem schulischen Unterricht teilnehmen, dann zahlt der Versicherer die Rente bis zur vereinbarten Versicherungs- und Leistungsdauer.

 

Im Schadensfall sind folgende Leistungen abgesichert:

  • Ihr Kind erhält eine Rentenzahlung bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
  • Nach Abschluss der Schulausbildung bzw. des Studiums besteht der Schutz gegen die Erwerbsunfähigkeit.
  • In der Regel kann ab dem 10. Lebensjahr auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgestelt werden, sofern keine Schuloder Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • Die Versicherungs- und Leistungdauer ist bis ins hohe Alter möglich.
  • Im Leistungsfall wird Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt.
  • Das versicherte Kind kann den Vertrag ab dem 18. Lebensjahr übernehmen.

 

Umstellung auf BU-Schutz

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schüler ist oftmals leistungsstärker als eine reine Schulunfähigkeitsversicherung. Aber eben erst, wenn auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Denn zwischen dem fünften und dem zehnten Lebensjahr ist die Schulunfähigkeitsversicherung ohne Alternative. Eine echt BU kann bei den meisten Versicherern erst mit zehn oder sogar erst mit 15 Jahren abgeschlossen werden.

 

 

In dieser Zeit können bereits mehrere Krankheiten, wie ADHS oder eine Lese-Rechtschreibschwäche, festgestellt worden sein. Dann kann eine BU nur noch mit dem Ausschluss von psychischen Erkrankungen abgeschlossen werden.

 

Wenn die Schulzeit beendet ist, können Sie die Schulunfähigkeitsversicherung in eine „richtige“ Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Der große Vorteil hierbei: Die meisten Versicherer verzichten dann komplett auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Zudem kann natürlich die monatliche Rente bei Bedarf erhöht werden. Eine Schulunfähigkeitsversicherung ist somit eine Art Eintrittskarte für eine spätere BU. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte aufgrund von Vorerkrankungen sonst möglicherweise später abgelehnt werden.

 

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