Rückrufkostenversicherung

Rückrufkostenversicherung

Rückrufaktionen kennt man vor allem aus der KFZ-Industrie. Über Kundenanschreiben und über die Medien werden dort Halter eines bestimmten Modells, eines bestimmten Fertigungszeitraums in die Werkstatt gebeten, um Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Auch Lebensmitteldiscounter tauchen häufiger mit einzelnen Produkten im Fernsehen auf und bitten um Rückgabe oder Umtausch. Grund für diese Aktivität ist die Produktbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt – und man möchte natürlich auch größeren Schaden abwenden, der durch Schadenersatzansprüche Geschädigter und Imageverlust entstehen kann. Die Kosten dieser Rückrufaktionen können über eine Rückrufkostenversicherung aufgefangen werden.

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Unterhaltungselektronik 

Ein Hersteller von Fernsehgeräten stellt bei Qualitätsprüfungen fest, dass ein Teil der Produktion von Fernsehgeräten der Serie Blanus, die über den Zeitraum von 2 Jahren hergestellt worden waren, mangelhafte Lötstellen aufweisen. Diese können zur Überhitzung des Gerätes mit Brandgefahr und somit zu erheblichen Personenschäden führen. Da die betroffenen Besitzer weder dem Hersteller noch den Händlern/Verkaufsgeschäften bekannt sind, muss zur Abwendung der Gefahr eine Rückrufaktion durchgeführt werden. Mit Zeitungsinseraten und Radiodurchsagen werden die Käufer aufgefordert, die Geräte zur Überprüfung bei ihrem Händler abzugeben.

 

 

Spielwaren

 

Ein Spielzeughersteller wird von einem Händler darauf aufmerksam gemacht, dass sich bei einer von ihm produzierten Teddybärserie die Augen beim Spielen lösen. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Augen verschlucken und daran ersticken. Der Hersteller fordert daraufhin in einer Rückrufaktion zur Rückgabe der Teddybären auf.

 

 

Lebensmittel

 

Ein Lebensmitteldiscounter stellt bei Stichproben fest, dass bei einer bestimmten Charge von Mandelkernen eine Salmonellenverunreinigung vorliegt. Im Rahmen einer Rückrufaktion fordert der Discounter seine Kunden zur Rückgabe der betroffenen Packungen auf.

 

 

Möbel

 

Ein Möbelhersteller wird von einem Kunden angeschrieben, dass bei einem von ihm produzierten Stuhl der Übergang von Lehne zur Sitzfläche bereits bei leichter Belastung brechen kann. Der Kunde prellte sich beim Sturz vom Stuhl den Steiß. Um die Verletzungsgefahr für weitere Kunden einzudämmen, startet der Hersteller eine Rückrufaktion.

 

 

Kleidung

 

Eine Ladenkette für Sportartikel importiert einen größeren Posten von Trikots aus China. Sehr bald nach den ersten Verkäufen melden sich Kunden, die nach dem Tragen beim Sport massive Hautreizungen erlitten, die dermatologisch behandelt werden müssen. Vermutlich sind chemische Verunreinigungen des Gewebes die Ursache dafür. In einer Rückrufaktion werden Kunden zur Rückgabe der Trikots aufgefordert.

 

 

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler von Waren, die ein Rückrufrisiko in sich bergen, durch die also das Risiko eines Personenschadens bestehen kann.

 

 

Die Pflicht zum Produktrückruf ergibt sich aus der gesetzlichen Produzentenhaftung bzw. aus der daraus resultierenden Produktbeobachtungspflicht eines Herstellers oder aus behördlicher Anordnung. Es müssen Verkehrssicherungspflichten erfüllen werden, zu denen auch zählt, in den Markt gebrachte Produkte nach der Auslieferung auf Fehler und Mängel zu beobachten.

Was ist versichert?

Eine Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die aus durchgeführten Rückrufaktionen entstehen. Hierunter fallen sowohl eigene Rückrufe, wie auch Fremdrückrufe, aus denen Regressforderungen gestellt werden.

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind ausschließlich die Vermögensschäden, die einem Unternehmen daraus resultieren, dass ein Produkt zurückgerufen werden muss (z. B. Aufrufe in den Medien, Schreiben an bekannte Kunden, Transportkosten, Mängelbeseitigung durch Austausch und Reparatur, etc.). Wichtig dabei ist, dass der Rückruf der Vermeidung von Personenschäden dienen muss. Damit folgt die Versicherung der gesetzlichen Vorlage, die einen Rückruf als letzte Möglichkeit zur Abwehr von Personenschäden vorsieht.

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Sollen lediglich Sachschäden vermieden werden, besteht in der Regel keine Deckung über eine Rückrufkostenversicherung. Weiterhin besteht keine Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch das rückzurufende Produkt zugefügt wurden. 

Generell besteht auch keine Deckung für Garantieleistungen. Rückrufe wegen behaupteter Maipulation von Erzeugnissen sind ebenfalls nicht versichert. Zudem besteht grundsätzlich auch keine Deckung für Rückrufschäden, die durch nicht ausreichender Erprobung der Erzeugnisse – nach dem Stand der Wissenschaft und Technik – entstanden sind.

 

 

Wo gilt die Versicherung?

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

 

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall übernommen?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

 

• Benachrichtigung der Händler und Endverbraucher sowie Aufrufe in den Medien

 

• Vorsortierung der betroffenen und gesuchten Produkte

 

• Transporte zurück zum Werk oder zu benannten Sammelstellen

 

• Überprüfung der Produkte

 

• Zeitweilige Zwischenlagerungen

 

• Aus- und Einbau von Produktteilen

 

• Reparaturen der Produkte

 

• Beseitigung und Vernichtung der Produkte

 

• Ablauf- und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion

 

• Vorfeldschäden: Maßnahmen und Kosten im Vorfeld der Gefahrenabwehr (nur bei Kfz-Rückrufkostenversicherung)

 

• Aus- und Einbaukosten außerhalb der Gefahrenabwehr (nur bei Kfz-Rückrufkostenversicherung gegen Mehrbeitrag versicherbar)

 

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