Die Privathaftpflichtversicherung

Wenn Unachtsamkeit teuer wird - Wieso sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn sie kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben. Außerdem springt die Versicherung ein, wenn Dritte Ihnen Schaden zufügen und nicht für ihn aufkommen.

Auch, wenn die Versicherung keine Pflicht ist, sollte jeder eine haben, denn bei einem Unfall mit Menschen kann die Schadenshöhe schnell in die Millionen gehen. Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und das im schlimmsten Fall Ihr Leben lang.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Für einen Urlaub leiht sich eine Frau eine Spiegelreflexkamera von einer Freundin aus, diese fällt im Urlaub ins Meer und ist danach irreparabel zerstört. Der Schaden beläuft sich auf 980€ und wird glücklicherweise von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Ein Radfahrer fährt aus einer kleinen Gasse heraus auf einen Radweg und kollidiert mit einem entgegenkommenden Radfahrer. Dieser stürzt und schlägt sich unglücklicherweise den Kopf auf dem Asphalt auf Die erlittene Schädelfraktur resultiert in einer bleibenden Querschnittslähmung, sodass der Geschädigte seine Arbeit nicht mehr ausführen kann. Die Berufsgenossenschaft fordert Regress für den Wegeunfall unter anderem für die monatlichen Pflegekosten. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 8,1 Mio.€.

Ein Arbeitnehmer verliert den Schlüssel für die Haupttür zu einem Bürogebäude. Da sich in dem Gebäude mehrere Praxen befinden muss die zentrale Schließanlage ausgetauscht werden. Der Vermieter fordert für den Austausch 15.000€

 

Was zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich zahlt die Privathaftpflichtversicherung alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, also, wenn:

  • eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden), z.B. Krankenhausaufenthalte, behindertengerechte Umbaumaßnahme und Beerdigung
  • eine Sache beschädigt oder zerstört wurde, hier leistet die Versicherung Schadensersatz (Sachschaden)
  • ein reiner Vermögensschaden verursacht wurde, also alle finanziellen Nachteile bzw. Verluste, die der/die Geschädigte erfährt
Einen Sonderfall stellen Mietsachschäden dar, hierzu zählen alle Schäden in angemieteten Räumlichkeiten, wie z.B: Fußböden und Türen, und sind in der Regel mitversichert. 

Jedoch gibt es auch einige Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt, diese sind bei:

  • Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Sachen (Ausnahme Mietschäden)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen zusammenwohnen oder im Vertrag mitversichert sind
  • Schäden bei Gefälligkeitsarbeiten oder Freundschaftsdiensten
  • Schäden durch Gebrauch eines Kraft-,  Luft- oder Wasserfahrzeuges
  • Geldstrafe, Bußgelder oder vertragliche Verbindlichkeiten (z.B: Darlehensrückzahlungen)
  • Körperliche oder materielle Schäden, die von anderen zugefügt wurden (optimale Ausfalldeckung
  • Schäden, die am Arbeitsplatz passieren (hier zahlt die Versicherung des Arbeitgebers)

Die folgenden Gefahren können je nach individuellem Angebot eingeschlossen werden:

  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten

Wie muss man im Schadensfall vorgehen?

Bei den meisten Schäden handelt es sich glücklicherweise um Sachschäden. Es gilt Ruhe zu bewahren, den Schaden möglichst zu begrenzen und alles für die Schadensmeldung bei der Versicherung vorzubereiten. Der Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden!

Am besten gehen Sie wie folgt vor:

  1. Tauschen Sie Ihre Kontaktdaten und Adressen mit dem Geschädigten aus, diese müssen Sie bei Ihrem Versicherer angeben
  2. Dokumentieren Sie den Schaden, am besten fotografisch. Und bewahren Sie den beschädigten Gegenstand bis zur Klärung des Versicherungsfalls auf, wenn möglich.
  3. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung (spätestens innerhalb einer Woche) auch, wenn der Geschädigte noch keine Schadensansprüche geäußert hat.
  4. Nach der Schadensmeldung erhalten Sie ggf. ein Formular, das Sie sorgfältig und gewissenhaft ausfüllen und an Ihre Versicherung zurücksenden müssen. Hier können Sie Bilder von dem Schaden hinzufügen.
  5. Sollte Sie Mahnungen von dem Geschädigten erhalten reichen Sie diese einfach an Ihren Versicherer weiter.

Wichtig: Im Fall eines Schadens dürfen Sie den Anspruch des Geschädigten keinesfalls anerkennen oder leisten, ohne, dass Ihre Versicherung schriftlich zugestimmt hat. Unterschreiben Sie also kein Schuldeingeständnis und zahlen Sie kein Geld, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden!

Wie viel kostet eine Privathaftpflicht?

Eine Privathaftpflichtversicherung kann bereits ab wenigen Euros im Monat abgeschlossen werden. Je nachdem, wie viele Personen und welche Schäden versichert werden sollen, setzt sich der Beitrag zusammen.

Außerdem hat die Höhe der Selbstbeteiligung und Deckungssumme einen Einfluss auf die Prämie. Die Selbstbeteiligung dient dazu, den Versicherungsbeitrag zu senken. 150€ im Jahr sind hier eine sinnvoll Höhe. Bei Personen schaden kann die Schadenshöhe schnell in den zweistelligen Millionenbereich schießen, deshalb empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens fünf, besser zehn Millionen Euro. Hier gilt: Je höher die Deckungssumme, desto besser.

Wo gilt die Versicherung?

Die private Haftpflichtversicherung gilt weltweit solange der Auslandsaufenthalt nicht länger als ein Jahr ist. Für längere Auslandsaufenthalte gibt es extra Privathaftpflichtversicherungen für das Ausland. Innerhalb der EU sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt gelten, fragen Sie hier explizit bei Ihrem Versicherer nach.

Häufig gestellte Fragen

Nein, nicht jeder hat automatisch eine Haftpflichtversicherung, sollte jedoch eine haben.

Das können Sie entweder bei den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens überprüfen oder sie suchen in Ihren Ablagen nach einem Versicherungsschein.

Ja, um vor Schadensansprüchen Dritter geschützt zu sein.

Einen Nachweis bekommen Sie direkt von dem Versicherer oder Makler.

Falls Ihnen ein Schaden von jemanden, der keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden nicht selbst zahlen kann, zugefügt wird, ist es wichtig, dass Ihre eigene Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt (Forderungsausfalldeckung).

Neue Risiken oder veränderte Lebenssituationen müssen Sie unverzüglich Ihrem Versicherer melden, damit ggf. die versicherten Schäden und die Deckungssumme angepasst werden können.

Bei den meisten Versicherern sind Kinder bis sie ihre Erstausbildung abgeschlossen haben, teilweise sogar bis zum 30. Lebensjahr, solange sie unverheiratet sind, mitversichert. Hier müssen Sie Ihren individuellen Vertrag überprüfen.

Viele Standardtarife schließen den/die Partner/in mit ein, hier müssen Sie Ihren individuellen Leistungsspiegel überprüfen.

Welche Versicherung für Sie die beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Durch einen Beratungstermin finden wir das beste Angebot für Sie und können auf all Ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehen.

Natürlich lassen sich Versicherungen finden, die unter 100€ im Jahr kosten, jedoch sollte beachtet werden, dass diese günstigen Tarife keinen umfassenden Schutz bieten. Demnach sollte nicht nach dem günstigsten Tarif, sondern nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis Ausschau halten.

Ja, die Haftpflicht kann von der Steuer abgesetzt werden.

Unter grober Fahrlässigkeit versteht man jenes Verhalten, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht.

Bei einer Haftpflichtversicherung zahlen Sie jährlich oder monatlichen einen bestimmten Beitrag und als Gegenleistung springt die Versicherung ein, wenn Sie Dritten einen Schaden zugefügt haben.

Nein, die Versicherung übernimmt weder Bußgelder noch Geldstrafen.

Schäden  unter Familienmitgliedern, die im selben Haushalt wohnen übernimmt die private Haftpflichtversicherung nicht.

Je nach Versicherungstarif sind Kinder in der Versicherung miteingeschlossen. Der Schaden wird demnach durch die Versicherung gedeckt.

Schäden unter Familienmitgliedern werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen.

Schlüsselverlust kann in Ihrer Versicherung eingeschlossen werden, ist jedoch nicht in jeder Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert.

Nein, Gefälligkeitsschäden werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.

Unter Mietschäden versteht man jegliche Schäden an gemieteten Objekten und Räumen, zum Beispiel Mietwohnung oder ein gemietetes Büro.

Nein, die Versicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Für Schäden, die schon geschehen sind, von denen Sie bei Abschluss nichts wussten kommt die Versicherung aber auf.

Weitere wichtige Versicherungen finden Sie hier: Unser Portfolio 

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