Die Private KFZ-Versicherung

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise rammte er dabei einen anderen Pkw, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 Euro geschätzt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernahm die Regulierung. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 Euro bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Herr T. fuhr mit seinem Pkw durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 Euro geschätzt.

Frau S. erledigte ihren Wochenendeinkauf. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 Euro geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie aus finanziellen Gründen den Schaden vorerst nicht beheben lassen.

Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen Pkw am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 Euro geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad etc.) besitzt.

 

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

 Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten: 

  • Teilkasko-Versicherung 
  • Vollkasko-Versicherung 

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um beispielsweise:

  • Fahrerschutz
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung Rabattschutz
  • GAP-Deckung
  • Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.

Der Versicherungsschutz gilt meistens innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.

Welche Gefahren und schaden sind nicht versichert?

Folgendes ist nicht versichert:

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs-und Motorschäden

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Typische Versicherungsleistungen?

Typische Zusatzleistungen sind:

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Regel pauschal bis insgesamt 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind zudem üblicherweise auf 15 Mio. € pro Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle.

Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

 

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