Umfassender Versicherungsschutz für Ihre Praxis

Umfassender Versicherungsschutz für Ihre Praxis

Für die nötige technische Ausstattung einer Arztpraxis sind vergleichsweise hohe Investitionen nötig. Entsprechend wichtig ist es, dass die medizinische Technik auch zum Einsatz kommt und funktioniert. Schadensfälle können schnell zum Stillstand des Betriebsablaufs führen. Es ist also wichtig, für einen möglichst umfangreichen Schutz zu sorgen, damit die abgesicherte Schnittmenge versicherter Schadensereignisse so groß wie möglich ist. Nur so ist sichergestellt, dass eine nötige Reparatur oder eine Neuanschaffung auch gedeckt ist und nicht die Liquidität der Praxis belastet. Nur funktionierende Technik steigert den Umsatz. Ein umfangreicher Schutz ist mit der Kombination aus Inhalts- und Elektronikversicherung darstellbar.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Ultraschallsonde

Bei einer Ultraschalluntersuchung fällt die Konvexsonde auf den Boden und wird so stark beschädigt, dass sie ausgetauscht werden muss. Die Kosten für das Ersatzteil inklusive Arbeitslohn sind ein Fall für die Elektronikversicherung.

 

 

Ungeplanter Wasseraustritt

 

An einem Behandlungsstuhl einer Zahnarztpraxis kommt es durch Verschleiß zum anhaltenden Austritt von Leitungswasser. Der Schaden wird erst nach dem Wochenende entdeckt, als der Behandlungsraum und alles darin bereits geflutet worden ist. Die Praxisinhaltsversicherung übernimmt den Schaden.

 

 

Vandalismus nach Einbruch

 

In eine Arztpraxis wird eingebrochen. Der Einbrecher ist auf der Suche nach Betäubungsmitteln und Drogen. Da er nichts findet und auch keine Wertgegenstände vorhanden sind, verwüstet er aus Enttäuschung die Praxisräume. Die Schadenshöhe liegt im hohen vierstelligen Bereich. Die Praxisinhaltsversicherung ersetzt den Schaden.

 

 

Verdorbene Vorräte

 

Durch einen Stromausfall bleiben Medikamente und Impfstoffe, die in einer Praxis auf Vorrat gelagert werden, über ein „langes Wochenende“ ungekühlt und verderben. Die Praxisinhaltsversicherung ersetzt den Schaden.

 

 

Röntgengenerator

 

Durch eine defekte Verbindung am Hochspannungskabel eines Röntgengenerators kam es zu kräftigen Überspannungen, wodurch der Generator irreparabel beschädigt wurde. Ein neuer musste angeschafft werden. Die Kosten für die Neuanschaffung werden von der Elektronikversicherung übernommen.

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren, die über kaufmännische und medizinische Betriebseinrichtung, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

 

Was ist versichert?

 Die gesamte Büro- und Praxisausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Vorräte, Medikamente u. v. a.

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Inhaltsversicherung darf als Basis des Sachversicherungsschutzes Ihrer Praxis angesehen werden.

 

Möglich ist:

 

• Feuer inklusive der dadurch entstandenen Verrußungsschäden;

• Leitungswasser- und Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser;

• Sturm/Hagel – besonders das Eindringen von Regen aufgrund sturmverursachter Gebäudeschäden;

• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus;

• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen: Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche.

 

Der Versicherungsschutz kann über eine Elektronikdeckung um weitere Leistungen ergänzt werden, beispielsweise

 

• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter;

• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;

• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;

• Wasser aller Art, Feuchtigkeit.

 

Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, etwa Festplatten. Je nach Anbieter und Tarif ist diese sinnvolle Erweiterung als Einschluss der Inhaltsversicherung mittels eines eigenständigen, zusätzlichen Vertrags absicherbar. Da die Gefahren der Inhaltsversicherung grundsätzlich auch Teil der Deckung einer eigenständigen Elektronikversicherung sind, wäre dann gegebenenfalls zu prüfen, inwieweit die Versicherungssummen aufeinander abzustimmen sind.

 

 

 

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.

Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.

 

Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird.

 

Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

• Bei zerstörten oder abhand

• Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen;

 

• Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung);

 

• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung);

 

• Schäden durch Wasserdampf, Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung);

 

• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung);

 

• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung).

 

Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch – je nach Anbieter auch versicherbar.

 

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

 

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden;
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadensstätte.
  • Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten. Sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, zum Beispiel zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
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