Messe- und Ausstellungsversicherung

Unterwegs gut abgesichert

Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfehlt sich daher. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.

 

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Diebstahl

Gegen Mittag befindet sich nur noch ein Mitarbeiter als Notbesetzung am Stand. Als dieser durch ein Gespräch mit einem Interessenten abgelenkt ist, nutzt ein anderer Besucher wohl die Gelegenheit und entwendet unbemerkt ein Laptop und einen kleinen Karton mit Produktmustern.

Unfall

Alles für den Messestand soll in einer Fuhre mit einem der Firmentransporter angeliefert werden. Auf der Autobahn platzt einer der Reifen. Das Fahrzeug lässt sich trotz intensiver Bemühungen des Fahrers nicht mehr kontrollieren und schaukelt sich auf, bis es zum Überschlag kommt. Die beiden Insassen kommen mit leichten Verletzungen davon. Viele Teile der Ladung (z. B. große Bildschirme, Schaukästen,…) nehmen allerdings Schaden.

Angerempelt

Am Messestand ist ein sehr großer Bildschirm aufgehängt, auf dem eine Präsentation in Dauerschleife abgespielt wird. Einer der Messebesucher stößt offenbar so unglücklich an das Gerät, dass sich eine der Halterungen löst. Der Bildschirm fällt auf den Fliesenboden und bricht. Ein Ersatzgerät vom Hauptsitz wird mit einem Expressdienst angeliefert.

Unwetter

Während der Messe zieht ein Unwetter auf. Sturmböen entwurzeln einen der Bäume am Rand der Halle. Durch ein Panoramafenster kracht dieser in den Messeraum. Regen und Wind dringen in den Messeraum ein und richten Schaden an Standelektronik und Prospektmaterial an.

 

Für wen ist die Versicherung?

Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.

 

Was ist versichert?

Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter während der Messe und während des Hin- und Rücktransports. Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch der Messestand und die Standeinrichtung in den Versicherungsschutz einzubeziehen.

Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten) fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

 Versichert gelten alle Gefahren, denen die Ausstellungsgüter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Typische Einschränkungen des Versicherungsschutzes bestehen z. B. bei Schäden, die beim Transport oder bei Montagearbeiten geschehen. Eine Erweiterung des Schutzes ist je nach Anbieter und Tarif möglich.

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse

• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen

• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen

• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

• Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder des Versicherten

• Kernenergie, sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung

• inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit des Ausstellungsguts, Politurrisse, Leimlösungen, Rost oder Oxydation, Röhren- und Fadenbruch, Schwund, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse

• Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten

• Vorsatz

Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und dient nur der beispielhaften Veranschaulichung. Je nach Anbieter und Versicherer können hier aufgeführte Schadenursachen auch mitversichert sein.

Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

 

 

Was gilt als Versicherungswert?

Der Versicherungswert (die Versicherungssumme) ist der gemeine Handelswert, den die Ausstellungsgüter zum Beginn des Versicherungsschutzes am Ort der Absendung haben. Darunter versteht man den Durchschnittspreis der Ausstellungsgüter, den sie bei einem Verkauf am jeweiligen Absatzmarkt erzielen würden (abzüglich ersparter Kosten).

 

 

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