Das rundet den Schutz Ihrer Betriebshaftpflicht erst richtig ab!
Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Hagelschäden, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,… – all dies lässt sich nur über eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abdecken. Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Probefahrt mit Kundenfahrzeug
Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen (Haftpflicht – Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko -Schaden am Fahrzeug des Kunden).
Probefahrt mit Handelsfahrzeug
Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber natürlich nicht zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Sonst hätte er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Der Händler montierte seine rote Nummer (06er-Kennzeichen) am Fahrzeug, und konnte so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.
Diebstahl
Das Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers liegt an einer stark befahrenen Straße. Nachts wird der Platz mit zwei großen Halogenstrahlern ausgeleuchtet, die über Bewegungssensoren gesteuert werden. Das hindert Diebe allerdings nicht daran, in einer Nacht vier hochwertige Alufelgen und die Nebelscheinwerfer von einem PKW abzumontieren und mitzunehmen. Die KFZ-Handelund Handwerkversicherung übernimmt den Schaden (Teilkaskodeckung).
Hagelschlag
Einige Monate später kommt es in der Region, in welcher der Gebrauchtwagenhändler ansässig ist, zu mehreren starken Hagelschauern. Gut die Hälfte seines Fahrzeugbestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Teilkaskodeckung)..
Sturz von Hebebühne
Bei einem anderen PKW sollen ebenfalls die Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Vermutlich wurde eine der Aufnahmen nicht korrekt ausgerichtet, weshalb das Fahrzeug mit lautem Krachen auf einer Seite nach unten stürzt. Seite und Dach des Wagens werden dabei stark eingedellt. Auch hier greift wieder der Schutz der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).
Für wen ist die Versicherung?
Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam, der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserieund Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.).
Was ist versichert?
Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen eine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen (z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge). Das ständige rote Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im Fahrtenbuch vermerkt werden (behördliche Vorschrift!).
Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl zwischen
Haftpflicht-Versicherung Teilkasko-Versicherung Vollkasko-Versicherung
Die Versicherer erwarten in der Regel, dass die Deckung der einzelnen Bausteine einheitlich vereinbart wird.
Die möglichen Bausteine sind:
- ständiges rotes Kennzeichen („06er Nummer“) – Schutz für das bestimmte Fahrzeug, an dem es z. B. für eine Probefahrt montiert wurde.
- Werkstattrisiko – Schutz für Fahrzeuge in Werkstattobhut (i. d. Reg. Kundenfahrzeuge). Obacht: die Zusatzversicherung für das KFZ-Handwerk als Anhängsel Ihrer Betriebshaftpflicht genügt nicht, da sie nur für handwerkliche Tätigkeitsschäden aufkommt (kein Rangieren, keine Unfälle, etc.). Die Ergänzung ist also dringend anzuraten.
- Handelsrisiko – Schutz für Ihren Fahrzeugbestand (Fahrzeug als Handelsware) in Showroom oder auf dem Platz.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
- Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
- Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
- Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
- Vorsätzlich verursachte Unfälle
- Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
- Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Anbieter, ggf. auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungschutz gilt grundsätzlich bedingungsgemäß in ganz Europa.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall übernommen?
Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges (in der Regel sind dabei jedoch Höchstentschädigungsgrenzen je Fahrzeug zu beachten!). Darüber hinaus erstreckt sich die Leistung auch auf aus dem Schaden entstehende Nebenkosten, wie z. b. Mietwagenkosten, Nutzungsaufall, etc.