Die gewerbliche Glasversicherung

Vorsicht Zerbrechlich

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie und Ihren Betrieb zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird?

 

Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Erfolglose Ermittlungen

Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Boutique-Besitzer feststellen, nachdem er das Schaufenster seines Ladens eines Morgens vollkommen zerstört vorfand. Mit einem Pflasterstein wurde in der vorangegangenen Nacht die Schaufensterscheibe ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.600 € geschätzt.

Klassiker

Durch Temperaturunterschiede und dem damit verbundenen Dehnungsverhalten von Glasscheiben treten oft Risse auf, die den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung musste auch ein Dachdeckerbetrieb machen, der in einem verglasten Vorbau verschiedene Ziegelarten bewirbt. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Die neue Pc-Anlage

Bei dem Vorhaben, eine neue PC-Ausstattung in die Büroräume des Arbeitgebers zu bringen, hinterließen die Mitarbeiter des Juweliers teure Spuren. Bei der Durchquerung des Ladenlokals stolperte einer der beiden Angestellten und stürzte in eine größere Ausstellungsvitrine, die dabei komplett zerstört wurde. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

Unwetter

 Die Lichtkuppel einer Produktionshalle wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte der Glasscheiben musste mit Hilfe einer Hebebühne ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe wurde auf 6.500 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Was ist versichert?

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.

 

Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.

 

Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:

 

Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs

 

versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

• Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer

 

 • Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind“ werden.

 

 

• Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen, Fotovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, also die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Größere Glasscheiben z.B. Einzelscheiben über 10 m² oder industriell gefertigte gebogene Scheiben oder außergewöhnliche Risiken, z.B. Juweliere, müssen separat versichert werden und sind i.d.R. nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall übernommen?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

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