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Die Geschäftsinhaltsversicherung für Büros und Praxen
Bevor es zu spät ist
Jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.
Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Einbruch und Vandalismus in einem Reisebüro
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Bürogebäude ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Die Büroeinrichtung wird zerschlagen, die Wände beschmiert und die Computer in den Räumen zerstört.
Brand in Arztpraxis
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein Feuer in einer Praxis. Glücklicherweise wurde das Feuer früh entdeckt und konnte gelöscht werden. Dennoch kam es zu erheblichen Beschädigungen durch das Löschwasser und die Verrußungen. Allein die Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung nahmen zehn Tage in Anspruch.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Bürobetriebe und Praxen, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Was ist versichert?
Die gesamte Büro- und Praxenausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Waren und Vorräte, Medikamente u.v.a.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
• Feuer inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
• Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
• Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
• Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
• Sengschäden, Überspannungsschäden (In der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (In der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (In der Leitungswasserversicherung)
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (In der Sturmversicherung)
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (In der Elementarschadenversicherung)
Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch je nach Anbieter auch versicherbar.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall übernommen?
• Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte.
Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.