Fotovoltaikanlagenversicherung

Schutz für Ihr Kraftwerk - Sicherung Ihrer Rendite

Eine Fotovoltaikanlage – Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.

 

Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Unsichtbar

Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte. Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.

 

„Spielende Kinder“

 

Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Der Schaden wurde auf 5.500 € geschätzt.

 

Erfolglos

 

Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Fotovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 € geschätzt.

 

Kleine Ursache –  große Wirkung

 

Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Fotovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die Anlage funktionsunfähig zu machen, so dass über mehrere Tage kein Strom eingespeist werden konnte. Der Ertragsausfall wurde auf 550 € geschätzt.

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?

Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

 

 

 

 

Was ist versichert?

 

Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

 

Insbesondere durch:

 

• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus

 

• Überspannung, Induktion, Kurzschluss

 

• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden

 

• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck

 

• Marder-/Tierbiss

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

• Vorsatz des Versicherungsnehmers

 

• Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben

 

• Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden

 

 

 

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp.

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall übernommen?

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag.

 

Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

 

 

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