Krisen-Management für den Ernstfall
Mehr denn je sind deutsche Unternehmen heute gefordert, für die Absicherung von Risiken bei den jährlich fast 150 Mio. Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter zu sorgen. 1,36 Mio. US-Dollar Lösegelder, die täglich weltweit für Entführungsopfer gezahlt werden, sprechen für sich. Das Problem: Die Kenntnis der Risiken, ihre richtige Einschätzung sowie die Vorsorge und Absicherung durch passende Versicherungslösungen ist vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen noch Neuland. Unterstützung bieten deshalb entsprechende maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Auch für Wohlhabende und Prominente kann dieser Schutz zur eigenen Absicherung, wie auch der von Familienmitgliedern sehr interessant sein.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Kidnapping
Die Kidnapping-Szene wandelt sich ständig, sowohl hinsichtlich der potentiellen Ziele als auch hinsichtlich der gefährlichsten Länder. Früher handelten Entführer vor allem aus politischen Motiven und suchten sich Politiker oder Großunternehmer als Ziele – mittlerweile stehen immer mehr rein kriminelle Machenschaften im Vordergrund, denen auch einfache Mitarbeiter zum Opfer fallen können.
Erpressung
In Westeuropa und Nordamerika liegt der Schwerpunkt im industriellen Bereich vor allem bei der Produkterpressung. Im Vordergrund stehen dabei Erpressungsversuche in Verbindung mit tatsächlicher oder angedrohter Kontamination von Medikamenten und Lebensmitteln (z. B. die Drohung Pflanzendünger in Milchtüten zu injizieren).
Für wen ist die Versicherung?
Immer häufiger werden auch deutsche Geschäftsreisende im Ausland zu Opfern von Entführungen und Erpressungen. Ein Großteil dieser Vorkommnisse ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, denn die betroffenen Firmen kaufen ihre Mitarbeiter wieder frei, ohne dass jemand davon erfährt. Umso besser, wenn Unternehmen auf solche Vorfälle vorbereitet sind.
Eine entsprechende Versicherung ist daher sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen als auch für große Konzerne ratsam, sowie für Hersteller, die aufgrund ihrer Produktpalette (Lebensmittel, Medikamente, …) erpressbar sind.
Welche Ereignisse sind versichert?
• Entführung, Verkehrsmittelentführung und widerrechtliche Freiheitsberaubung
• Personen-, Sach-, Produkt- und Geheimnisverratserpressung
• Erpressung mit Computerdatenmissbrauch (Cybererpressung)
• Politisch motivierte Drohung mit physischer Gewalt gegen Mitarbeiter oder ihre Angehörigen (Politische Drohung)
Welche Kosten sind abgedeckt?
Lösegeld im Falle einer Personenentführung
Erpressungsgeld im Falle einer Personen-, Sach- oder Produkterpressung
Ersatz bei Verlust des Löse- oder Erpressungsgeldes während der Übergabe
Kostenübernahme u.a. für Berater, Dolmetscher, Sicherheitsdienst, Informanten, Darlehenszinsen, für Gehalt eines Ersatz-Mitarbeiters und Gehaltsfortzahlung beim entführten Mitarbeiter, für medizinische und psychologische Behandlung, für Erholung und Rehabilitation, für persönliche Vermögensschäden des Entführten
Abwehrkosten und Schadensersatz bei Verschulden des Unternehmens in Zusammenhang mit der Entführung/Bedrohung von Mitarbeitern
Entschädigung bei Personenschäden
Einsatz professioneller Krisenmanagement-Organisationen im Entführungsfall zur Unterstützung der Versicherungskunden. Dadurch wird vermieden, dass in der Extremsituation Fehler geschehen, die das Leben des Entführten zusätzlich bedrohen. Das Know-how der Spezialisten kommt auch bei den Verhandlungen mit den Entführern zum Tragen.
Zusätzlich versicherbar: Rückrufkostendeckung im Falle einer Produkterpressung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
• Vorsatz eines identifizierbaren Mitarbeiters
• Opfer als Täter, Kollusion
• politische Drohung
• Rückrufkosten bei Produkterpressung – für diesen Bereich sind separate Spezialprodukte am Markt erhältlich
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.
Wie lässt sich die Prämie ermitteln?
Die Höhe der Prämie richtet sich meistens nach der sensiblen Einzelfall-Konzeption. So kann man davon ausgehen, dass beispielsweise ein mittelständischer Betrieb, der rund 10 Mitarbeiter relativ häufig im Ausland einsetzt, um die 15.000 Euro Jahresprämie ansetzen muss. Entscheidend für die Prämienkalkulation des Versicherers ist darüber hinaus, in welche Länder die Auslandreisen gehen.