Betriebs-/Praxis-Ausfallversicherung

Betriebs-/Praxisausfallversicherung

Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Erkrankung

Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.

Unfall

Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.

Einbruch und Vandalismus 

In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.

Brandschaden

Bei einem Werkzeugbau ist ein Brandschaden eingetreten, so dass an den Maschinen nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann. Durch die Unterbrechung des Betriebs tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein.

Sturmschaden

Dass ein schwerer Herbststurm das Lagerdach einreißt, ist gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung besteht. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.

 

Für wen ist die Versicherung?

Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.

Was ist versichert?

Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

wenn vereinbart, deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:

  • Krankheit oder Unfall des Inhabers
  • angeordneter Quarantäne

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall übernommen?

Der durch den Betriebs-/Praxisausfall nicht erwirtschaftete Kostenund Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

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